Clicky

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirksamkeitsdatum: 1. Januar 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Edutainment Group LLC ("uns", "wir" oder "unser") betreibt das X Labs und die Website www.xlabs.ch

Mit der Zustimmung, Ihr Kind an unserem Workshop teilnehmen zu lassen oder indem sie für einen Workshop bezahlen, akzeptieren die Eltern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

"Workshop" in den hier aufgeführten Bedingungen bezieht sich auf alle von X Labs organisierten Workshops, Schulungen, Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern oder Ferienprogramme, sofern in der Beschreibung der Aktivität nicht anders angegeben.

1. Zustandekommen des Vertrags

Diese Bedingungen und die Bestätigung Ihrer Buchung stellen die vollständige Vereinbarung zwischen uns in Bezug auf Ihre Buchung dar.

1.1. Sobald X Labs Ihre Workshop-Buchung schriftlich bestätigt hat, sind Sie an diese Bedingungen gebunden und können Ihre Buchung nur gemäß Ziffer 5 stornieren.

1.2. Wenn Sie irgendwelche Zweifel an der Fähigkeit Ihres Kindes haben, an dem Workshop teilzunehmen, schreiben Sie uns bitte, um dies vor der Buchung zu klären.

1.3. Kostenlose Workshops unterliegen ebenfalls den unten aufgeführten Bedingungen.

2. Buchungsprozess

2.1. Verfügbare Workshops finden Sie online auf unserer Webseite

2.2. Die Eltern sollten das Online-Zahlungssystem verwenden, um den Workshop zu buchen.

2.3. Offline-Buchungen werden nur per E-Mail akzeptiert. Es sollten die gleichen Informationen wie im Online-Formular angegeben werden.

3. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

3.1. Workshop-Gebühren und entgeltliche Optionen finden Sie auf unserer Website.

3.2. Wir behalten uns das Recht vor, Preise, Leistungen oder Inhalte eines Workshops zu ändern, bevor wir einen Vertrag mit Ihnen abschließen.

3.3. Eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe des in der Workshop-Beschreibung angegebenen Betrags ist erforderlich, um die Buchung zu bestätigen.

3.4. Wenn die erforderliche Anzahlung für Offline-Buchungen nicht bis zum angegebenen Datum eingeht, behalten wir uns das Recht vor, die Buchung als storniert zu betrachten.

3.5. Der Erhalt der Anzahlung bedeutet keine Annahme einer Buchung. Wir werden die Annahme Ihrer Buchung per E-Mail oder schriftlich bestätigen. Sobald Sie diese Bestätigung von uns erhalten, tritt diese Vereinbarung in Kraft.

3.6. Die Gesamtkosten des Workshops sind vor oder nach dem Workshop zu bezahlen.

4. Workshop-Inhalte

4.1. Alle Workshops werden ständig aktualisiert und modifiziert. Die Art der Workshops, die wir anbieten, erfordert Flexibilität und der tatsächliche Inhalt hängt vom Alter der Teilnehmer und ihren kognitiven und manuellen Fähigkeiten ab.

4.2. Die Beschreibung des Workshops muss als Hinweis darauf dienen, was während des Workshops stattfinden kann, ist jedoch nicht die vertragliche Verpflichtung von X Labs.

4.3. Wir behalten uns das Recht vor, einige Experimente und/oder verteilte Geschenke im Falle eines Mangels an erforderlichen Reagenzien, Materialien oder Verbrauchsmaterialien zu ersetzen.

4.4. Der in Abschnitt 4.3 beschriebene Austausch führt nicht zu einer Verkürzung der Dauer des Workshops.

4.5. Bei inhaltlichen oder thematischen Änderungen des Workshops können unter keinen Umständen zusätzliche Zahlungen oder Entschädigungen geleistet werden.

5a. Stornierung durch den Kunden (Geburtstage)

1. Jede Stornierung durch den Kunden muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

2. Die vom Kunden für den Workshop gezahlte Kaution wird nicht zurückerstattet, kann jedoch gegen einen Gutschein in Höhe von 100 % des bezahlten Betrags eingetauscht werden, wenn die Benachrichtigung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt.

3. Auf Wunsch des Kunden kann X Labs das Datum und die Uhrzeit des Workshops je nach Verfügbarkeit ändern.

4. Im Streitfall behält sich X Labs das Recht vor, die endgültige Entscheidung zu treffen.

5b. Stornierung durch den Kunden (Feriencamp)

Unabhängig vom gebuchten Camp muss jede Annullierung schriftlich (E-Mail) an info@xlabs.ch erfolgen. In allen Fällen (ausgenommen Unfall oder Krankheit des Kindes, die durch ein ärztliches Attest bestätigt werden) wird ein Betrag von CHF 50 (Verwaltungsgebühr) einbehalten oder in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer werden die Stornierungsgebühren pro Anmeldedatei nach der folgenden Tabelle erhoben: 

1. Mehr als 30 Tage vor Beginn der Aktivität 50 CHF pro Person, die nur für Verwaltungskosten einbehalten werden.

2. Zwischen 30 Tagen und 10 Tagen vor Beginn der Aktivität: 50% des Gesamtpreises.

3. Zwischen 10 Tagen und 0 Tagen vor Beginn der Aktivität oder wenn die Aktivität bereits begonnen hat, werden 100% der Aktivität einbehalten oder in Rechnung gestellt.

4. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls des Kindes und nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird eine Rückerstattung gewährt.

6. Stornierung durch X Labs (außer bei Geburtstagsfeiern)

6.1. X Labs behält sich das Recht vor, einen Workshop abzusagen, wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreicht.

6.2. Sollte eine Änderung oder Stornierung erforderlich werden, haben Sie die Wahl, die Änderung anzunehmen, einen alternativen Workshop zu besuchen oder vom Vertrag zurückzutreten und eine vollständige Rückerstattung von X Labs zu erhalten.

6.3. In keinem Fall können im Falle eines Ausfalls eines Workshops zusätzliche Zahlungen oder Entschädigungen von uns geleistet werden.

6.4. Wenn das Alter eines an dem Workshop teilnehmenden Kindes nicht der für den Workshop angegebenen Altersspanne entspricht, hat X Labs das Recht, dieses Kind nicht an dem Workshop teilnehmen zu lassen oder einen Erwachsenen aufzufordern, dieses Kind zu beaufsichtigen oder die Buchung insgesamt zu stornieren wenn die gesamte Gruppe nicht die Altersvoraussetzung erfüllt. Über die endgültige Zulassung entscheidet X Labs.

7. Sicherheit

7.1. Sollte sich ein Teilnehmer schlecht benehmen oder den Workshop stören, wird er zunächst gewarnt. Wenn sich der Teilnehmer weiterhin schlecht benimmt, wird er für einige Zeit vom Workshop ausgeschlossen, damit das Kind ruhig wird. Wir müssen sicherstellen, dass niemandes Verhalten für den Rest der Kinder eine Gefahr darstellt. Im Falle des Ausschlusses eines Teilnehmers werden die Workshop-Gebühren nicht zurückerstattet.

7.2. Kinder werden immer von den Workshop-Mediatoren beaufsichtigt. Sollte ein Kind während des Workshops einen Unfall oder Schaden verursachen, werden die Kosten von der Unfallversicherung der Eltern oder direkt von den Eltern übernommen.

7.3. Etwaige Gebühren aufgrund von Sachschäden oder -verlusten der Teilnehmer gehen zu Lasten der Eltern.

7.4. X Labs ist stets bemüht, Workshops auf sichere Weise durchzuführen. Die Eltern sollten jedoch akzeptieren, dass Kinder in einigen Werkstätten Werkzeugen ausgesetzt sind, die zu Verletzungen führen können, z. B. heißer Lötkolben, scharfe Gegenstände usw.

7.5. X Labs und seine Mediatoren sind während der Workshops für die zivilrechtliche Verantwortung im Falle von Verletzungen oder Geräteausfällen der Teilnehmer versichert.

7.6. X Labs haftet nicht für Diebstähle (Kleidung, Geld, Schmuck, Computer, Mobiltelefone usw.).

8. Materialien und geistiges Eigentum

8.1. Das Urheberrecht und das sonstige geistige Eigentum an den Präsentationen, Schulungsunterlagen, Dokumenten oder sonstigen Materialien, die von X Labs erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt oder im Workshop verwendet werden („die Materialien“), sind und bleiben Eigentum von X Labs.

8.2. Die im Workshop zur Verfügung gestellten Materialien werden unter der strengen Bedingung zur Verfügung gestellt, dass sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von X Labs nicht an Dritte oder Einzelpersonen weitergegeben, reproduziert, geändert, verändert oder für irgendeinen Zweck zur Verfügung gestellt werden.

8.3. X Labs kann Ihnen die weitere Verwendung der Materialien untersagen, wenn X Labs Grund zu der Annahme hat, dass Sie gegen die in einem Teil dieser Klausel auferlegten Einschränkungen verstoßen.

9. Höhere Gewalt

9.1. Weder X Labs noch der Kunde können gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich gemacht werden, noch wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen dieser Vereinbarung in Verzug geraten sind oder gegen diese verstoßen haben, weil sie die Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung in dem Umfang und so lange verzögert haben, wenn ein Versagen oder Verspätung verursacht wird durch oder resultiert aus Gründen, die sich der Kontrolle des Betroffenen entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmungen, Embargos, Krieg, Kriegshandlungen, Terrorakte, Aufstände, Aufstände, Aufstände, Unruhen, Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder andere Störungen, Handlungen, Unterlassungen oder Verzögerungen beim Handeln einer Regierungsbehörde oder der anderen Partei.

10. Datenschutz

10.1. Alle persönlichen Informationen, die Sie uns mitteilen, einschließlich E-Mail-Adressen oder Postanschriften, werden privat gehalten. Diese werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie gesammelt und verwendet.


SUBSCRIBE
Subscribe to our newsletter

Follow us on social media